Der Maibaumdiebstahl unterliegt Regeln, zu denen ganz sicher auch gehört, dass die Polizei sehr kulant ist in der Verfolgung der „Straftat“. Wer von sich aus als Bestohlener die Polizei einschaltet, hat Respekt und Achtung in den Nachbargemeinden schnell verloren, das gehört sich einfach nicht.

Wann und wie darf nun geklaut werden? Zunächst muss das Objekt der Maibaumdiebesbegierde bereits gefällt sein. Ein noch fest verwurzelter Baum, von dem nur bekannt ist, dass er als Maibaum gewählt wurde, darf deshalb nicht entwendet werden. Liegt der Baum nach dem Fällen, darf er dennoch nicht schon aus dem Wald gestohlen werden, das wäre immer noch Holzdiebstahl!

Nach der Tradition dürfte er eigentlich nur in der Walpurgisnacht selbst geraubt werden, und nur, wenn er sich innerhalb des Ortes befindet, in dem er aufgestellt werden soll. Denn erst jetzt besitzt er die Kraft eines Fruchtbarkeitssymbols.

Legt schließlich während des Klauversuches ein irgendwie doch noch aufgeweckter / aufgetauchter Maibaumwächter seine Hand auf den Baum, darf der so geschützte Maibaum von Maibaumdieben nicht mehr angerührt werden. Auch wenn der Diebstahl noch während des Abtransportes innerhalb der Gemeindegrenzen entdeckt wird, muss der Baum zurückgegeben werden. Bereits aufgestellte Maibäume können ebenfalls nicht mehr gestohlen werden.

Übrigens: Scheitern die Verhandlungen und wird der Maibaum nicht ausgelöst, stellen ihn die neuen „Besitzer“ als Schandmal für das Nachbardorf / den Nachbarstadtteil und als zusätzlichen Segensbringer für ihren eigenen Ort auf. Nach einigen Wochen wird die Beute dann zersägt und versteigert. Oft wird an diesem „Schandbaum“ dann eine Tafel befestigt, auf der die Maibaumdiebe ihre Enttäuschung durch Spottverse zum Ausdruck bringen.

Quelle: www.ganz-muenchen.de